März, 2024
Wie geht es weiter?
Infos zur dritten Kurswoche und zum Projekt
Vor der dritten Kurswoche:
Bedingungen für die Erlangung eines Zertifikates
1) Teilnahme an allen drei Lehrgangswochen
2) Termingerechte Vorlage eines Projektarbeit
3) Präsentation des Projekts
4) Mündliche Abschlussprüfung im Anschluss an die Präsentation des Projekts. Die Fragen beziehen sich inhaltlich auf das Thema der jeweiligen Projektarbeit.
Während der 2. Kurswoche sammeln die TeilnehmerInnen gemeinsam mit dem Kursteam Projektideen, konkretisieren diese und formulieren die Projektanträge. Das Entwicklungsvorhaben muss Literatur- oder Organisationsbezug haben.
Auf der Homepage des BVÖ www.bvoe.at – Aus-und Fortbildung – Ausbildung – Projektarbeiten kann man zwecks Ideenfindung bereits abgegebene Projektberichte recherchieren.
Der Projektbericht:
Das Projekt umfasst unter Einbeziehung der erworbenen Kenntnisse Vorbereitung, Durchführung und Evaluation eines konkreten Entwicklungsvorhabens in der eigenen Bibliothek.
Die Wahl des Themas erfolgt in Absprache mit der Kursleitung in der zweiten Kurswoche, danach holen die Teilnehmer:innen die Zustimmung der Bibliotheksleiter:innen bzw. –teams ein.
Wer Interesse daran hat, ein Diplom als Erwachsenenbildner:in zu erwerben, kann sich bei der Themenwahl und beim Verfassen der schriftlichen Projektarbeit an den Vorgaben der wba orientieren. Die jeweils aktuellen Anforderungen der wba zur Anerkennung von Projektarbeiten sind auf der Website der wba http://www.wba.or.at/ nachzulesen.
6 Wochen nach der zweiten Kurswoche: 10.05.2024 sendet jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer den unterschriebenen Projektantrag an die Kursleiterin. Die Kursleiterin nimmt den Projektantrag in dieser Form an oder macht Änderungsvorschläge. Auf Anfrage unterstützt die Kursleiterin die Teilnehmer:innen mit inhaltlichen und organisatorischen Tipps.
Gemeinschaftsarbeiten können von der Kursleitung in Ausnahmefällen gestattet werden; jeder Teil muss dabei den Umfang einer Einzelarbeit haben. Der Beitrag der einzelnen Autor:innen muss erkennbar sein.
Formale Kriterien:
- maschinschriftlich oder Computerausdruck;
- Mindestumfang: Fünf Manuskriptseiten (Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5) ohne Fotos/Beilagen; Obergrenze: ca. 15 Seiten ohne Fotos/Beilagen;
- fixe Bestandteile: Deckblatt (siehe Muster), Abstract mit den Leitfragen, Inhaltsverzeichnis mit klarer Gliederung, Hauptteil, Anhang
Bewertung:
Bewertet wird nicht der Erfolg des durchgeführten Vorhabens, sondern seine konzeptive Anlage, seine kritische Analyse und die Ableitung der Konsequenzen für die weitere Bibliotheksarbeit. Nur eine positiv bewertete Projektarbeit ermöglicht die Zulassung zur dritten Kurswoche.
Abgabe:
Abgabetermin: 12 Wochen vor der dritten Kurswoche (20.01.2025) senden die Teilnehmer:innen die digitale Rohfassung ihrer Projektarbeit und des Anhangs an die Projektbetreuerin. Die Projektbetreuerin gibt Feedback und weist ggf. auf Schwachstellen hin, korrigiert diese aber nicht.
Spätestens sechs Wochen vor der letzten Kurswoche (03.03.2025) senden die Teilnehmer:innen eine digitale Endfassung an:
- die Kursleiterin: gross.elke@gmx.at
- zusammen mit der ausgefüllten Prüfungsanmeldung sowie der unterfertigten Nutzungsbewilligung an den BVÖ. Die digitale Endfassung wird nur als Gesamtdokument im PFD Format angenommen (d.h. z.B. Annotation, Abstract und Anhang nicht gesondert schicken): ausbildung@bvoe.at , auf einem USB-Stick, über Filesharing-Plattformen, o.ä.
- die Projektbetreuerin
Die dritte Kurswoche: 13.-17.04.2025
In der dritten Lehrgangswoche erfolgen die Überprüfung der erworbenen bibliothekarischen Kenntnisse und die Präsentation der Projekte:
Präsentation der Projekte:
Die Präsentation der Projekte kann ab dem zweiten Tag der dritten Kurswoche erfolgen.
Eine Präsentation dauert maximal 20 Minuten (Präsentation und anschließende Diskussion) im Plenum vor der Prüfungskommission, dem Kursteam und den TeilnehmerInnen.
Die Präsentation erfolgt unter Verwendung angemessener Methoden und technischer Hilfsmittel.
Der Zeitraum von der ersten bis zur dritten Kurswoche darf die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten. Die absolvierten Teilmodule verlieren sonst ihre Gültigkeit.
Eine Anrechnung der EA-Ausbildung auf eine HA-Ausbildung ist möglich. Ein Einstieg in die dritte Kurswoche der HA-Grundausbildung nach absolvierter EA-Ausbildung und den entsprechenden Voraussetzungen für eine Teilnahme an der HA-Ausbildung ist nach einem Einstiegsgespräch möglich.